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Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von PERSOLUS.TV - Videoproduktion Thomas Leiteritz -, im Folgenden „PERSOLUS.TV“ genannt, sind auf alle Aufträge anwendbar.

  1. AUFTRAGSERTEILUNG

    1. Der Auftrag zur Herstellung eines Werkes bedarf der Schriftform. Die Auftragserteilung erfolgt durch die beauftragende Person/Firma (nachfolgend als „Kunde“ genannt) oder durch rechtsgültige Unterzeichnung des Kunden einer schriftlichen Richtpreisofferte oder eines detaillierten Kostenvoranschlages, welche „PERSOLUS.TV“ auf Grundlage des Konzeptionsgesprächs beim Kunden errechnet hat. In diesem Gespräch werden gleichzeitig Umfang (Länge), Zeitrahmen (Produktionsdauer) und gewünschte Nutzung (Internetfilm, Messefilm etc.) festgelegt.

    2. Wird der Umfang des Auftrages nach rechtsgültiger Erteilung verändert und/oder erweitert, bedarf dies der Schriftform und der Unterzeichnung durch den Kunden. Dies hat entsprechende Kosten zur Folge.

    3. für die im Zusammenhang mit dem Auftrag zugänglichen oder zur Verfügung gestellten Unterlagen, Informationen und Objekte garantiert „PERSOLUS.TV“ die Schweige- und Sorgfaltspflicht.

  2. HERSTELLUNG UND LIEFERUNG

    1. „PERSOLUS.TV“ zeichnet für die Ausführung des Werkes, basierend auf der genehmigten Gestaltungsgrundlage einschließlich gestalterischer und technischer Modifikationen und Verbesserungen, die während der Realisation vereinbart werden, verantwortlich. Das Werk hat dem vereinbarten Qualitätsstandard zu entsprechen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass „PERSOLUS.TV“ nicht garantieren kann, dass allfällige Softwarekomponenten (z.B. bei DVDs oder sonstigen Datenträgern) ohne Unterbruch und Fehler unter allen beliebigen Einsatzbedingungen genutzt werden können.

    2. „PERSOLUS.TV“ legt das Werk vor Vollendung dem Kunden zur Ansicht vor (Zwischenabnahme). Vereinbarungen, die die Parteien aufgrund solcher Zwischenpräsentationen treffen, sind für die Weiterbearbeitung verbindlich. „PERSOLUS.TV“ verpflichtet sich, Überarbeitungswünsche des Kunden, einmalig und soweit zumutbar, zu berücksichtigen. Sofern die Modifikationen und Änderungen über den ursprünglichen Werkumfang hinausgehen, führen sie zu entsprechenden Mehrkosten, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

    3. Der Kunde verpflichtet sich zu einer dem Zeitplan förderlichen Mitwirkung.

    4. Der Kunde kann die Annahme des Werkes nur verweigern, wenn Dieser erhebliche Mangel aufweist oder wenn das Werk erheblich von den vereinbarten Rahmenbedingungen abweicht. In diesem Fall ist „PERSOLUS.TV“ schriftlich eine angemessene Frist zur Nachbesserung anzusetzen, unter Nennung der behaupteten Mängel. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Kunden zurückzuführen sind, haftet „PERSOLUS.TV“ nicht. Sie werden allerdings auf Wunsch des Kunden beseitigt. Auch diese anfallenden Mehrkosten trägt der Kunde.

    5. Erleidet die Produktion eine Verzögerung, welche „PERSOLUS.TV“ weder vorhersehen noch beeinflussen konnte (z.B. Schlechtwetterperiode, Betriebsstörungen in verarbeitenden Betrieben, verspätete oder qualitativ minderwertige Lieferung von Produkten, Texten bzw. anderer, für die Produktion notwendiger Unterlagen durch den Kunden etc.), so gilt die Lieferfrist als um die Dauer der hindernden Umstände verlängert. „PERSOLUS.TV“ verpflichtet sich, schnellstmöglich den Kunden darüber in Kenntnis zu setzen.

    6. Das Nichteinhalten des Liefertermins berechtigt den Kunden nur dann zu einer Preisminderung oder zum Vertragsrücktritt, wenn „PERSOLUS.TV“ ein grobes Verschulden nachgewiesen werden kann.

  3. PRODUKTIONSABBRUCH

    1. Wird die Realisation der Produktion seitens des Kunden nach schriftlicher Auftragserteilung abgesagt, so haftet der Kunde wie folgt:

    2. Absage bis 10 Tage vor erstem Drehtag: Für sämtliche bis Eingang der schriftlichen Absagemitteilung bei „PERSOLUS.TV“ angefallenen Kosten, zuzüglich Handlungsunkosten & Gewinn, mindestens jedoch 20% des Originalbudgets.

    3. Absage 9 bis 5 Tage vor erstem Drehtag: Für sämtliche bis Eingang der schriftlichen Absagemitteilung bei „PERSOLUS.TV“ angefallenen Kosten, mindestens aber 50% des Originalbudgets, plus Handlungsunkosten und Gewinn, berechnet auf dem Originalbudget.

    4. Absage weniger als 5 Tage vor erstem Drehtag/Drucktermin: Für den gesamten vertraglich vereinbarten Preis.

    5. Bei vorzeitigem Produktionsabbruch, der nicht „PERSOLUS.TV“ anzulasten ist, verbleiben bereits bestehende Aufnahmen und Ergebnisse der geleisteten Vorarbeiten im Besitz von „PERSOLUS.TV“.

    6. Bei höherer Gewalt können beide Partei vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde hat jedoch „PERSOLUS.TV“ für die bereits geleistete Arbeit, respektive die darüberhinausgehenden, nachgewiesenen Kosten inklusive Handlungsunkosten und Gewinn, zu entschädigen.

    7. Sofern der Kunde durch eine Werbeagentur vertreten wird, haften Kunde und

    8. Agentur solidarisch, wenn der Produktionsabbruch nicht durch „PERSOLUS.TV“ verschuldet wurde.

  4. GEFAHREN UND VERSICHERUNG

    1. „PERSOLUS.TV“ trägt das Risiko für alle unter ihrer Kontrolle und Verantwortung stehenden Belange und versichert diese, soweit dies verhältnismäßig und möglich erscheint. Namentlich sind dies: Haftpflichtversicherung zwecks Deckung von Drittschäden, sowie Produktionsausfallversicherung.

    2. Der Kunde trägt das Risiko für die von ihm sowie der von ihm beauftragten Dritten (zum Beispiel Werbeagentur) kontrollierten Belange.

    3. Verlangt der Kunde den Abschluss einer außerordentlichen Versicherung (z.B. Wetterversicherung), so hat er dies „PERSOLUS.TV“ spätestens bei Vertragsabschluss schriftlich mitzuteilen.

    4. Mit der Ablieferung des Werkes an den Kunden geht das Risiko für die Kopierunterlagen an ihn über, auch wenn das Material bei „PERSOLUS.TV“ oder einem ihrer Lieferanten (Labor, Postproduktionsbetrieb) gelagert wird.

  5. VERGÜTUNG

    1. Die im Vertrag festgelegte Vergütung umfasst sämtliche Leistungen, welche die Herstellung des Werkes erfordern sowie die Abgeltung der Rechte am Werk im unter Ziff. 7 erwähnten, respektive in einem individuellen Einzelvertrag festgelegten Umfang.

    2. Vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Abmachungen verstehen sich die im Vertrag festgelegten Vergütungen in Euro (€) exklusive Mehrwertsteuer.

    3. Im Produktionspreis nicht inbegriffen sind:

      1. Kosten, die dem Kunden bei Aufnahmen in seinem Betrieb und/oder durch die Mitwirkung seiner Mitarbeiter entstehen

      2. Kosten für die vom Kunden gewünschte bzw. beauftragte Dritte (z.B. Agenturen)

      3. vom Kunden gewünschte oder akzeptierte Änderungen oder Abweichungen von den festgelegten Rahmenbedingungen, die zusätzliche Kosten verursachen.

    4. Bei besonderen Risiken (z.B. Wetterbedingungen, Aufnahmen mit Tieren, Kinder etc.). wird für jedes dieser Risiken schriftlich ein spezieller Betrag ausgewiesen. Überschreiten die durch den Eintritt des Risikos verursachten Kosten diesen Betrag, so sind die Kosten in Höhe der Überschreitung zusätzlich zu vergüten.

    5. Kostenüberschreitungen von mehr als 10% werden dem Kunden so rasch wie möglich gemeldet. Daraus resultierende Zusatzkosten werden innerhalb eines Monats nach Ablieferung des Werkes in Rechnung gestellt und auf Verlangen belegt.

    6. Der Kunde verpflichtet sich, den Komplettpreis für die Herstellung des Werkes lt. Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang zu überweisen. Erfolgt dies nicht aus triftigem Grund, werden Mahngebühren in Höhe von 1% der Gesamtsumme fällig. Wird die Zahlung auch danach nicht geleistet, erhöhen sich diese Gebühren pro Woche um jeweils weiter 1% auf die zu dem Zeitpunkt fällige Gesamtsumme.

  6. RECHTE AM WERK

    1. Sämtliche Rechte gehen nach Zahlung der Rechnungssumme an den Kunden über. Davon sind ausgeschlossen:

      1. das Urheberrecht gemäß URG

      2. das Bearbeitungsrecht, das heißt: das Recht Änderungen, Kürzungen und/oder Umstellungen vorzunehmen oder andere Versionen des Werkes herzustellen

      3. das Recht auf Namensnennung der Urheberin „PERSOLUS.TV“ und der wichtigsten Mitarbeiter im Werk und in entsprechenden Publikationen

      4. das Recht, die Produktion anlässlich von Wettbewerben oder Festivals sowie für Eigenwerbung vorzuführen oder vorführen zu lassen

    2. Das Archivmaterial verbleibt für 5 Jahre bei „PERSOLUS.TV“. Der Kunde hat das Recht jederzeit darauf zurückzugreifen, jedoch nicht, um Veränderungen am Werk vorzunehmen (6.1.2.). „PERSOLUS.TV“ verpflichtet sich, die Kopierunterlagen während dieser Zeit ab Abnahme des Werkes kostenlos und fachgerecht aufzubewahren. Nach Ablauf dieser Frist wird „PERSOLUS.TV“ dem Kunden das weitere Aufbewahren der Unterlagen gegen Entgelt schriftlich anbieten. Verzichtet der Kunde darauf oder beantwortet er die Anfrage nicht innerhalb von 30 Tagen, ist „PERSOLUS.TV“ berechtigt, die Unterlagen zu vernichten.

    3. Der Kunde ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Urheberrechtsvermerk (Copyright) im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar, unmittelbar am Werk anzubringen.

    4. Die in 6.3. genannte Kennzeichnungspflicht kann für immer durch finanzielle Abgeltung (durch den Kunden) in Höhe von 20% der Rechnungssumme aufgehoben werden.

    5. Die Rechte für die Verwendung von Musik, Archivmaterial, DarstellerInnen und SprecherInnen sind gesondert zu regeln und abzugelten. Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von Einsatzart, -gebiet und -dauer. „PERSOLUS.TV“ trifft dafür die entsprechenden Vereinbarungen stellvertretend für den Kunden.

    6. Bei Bild- und Tonmaterial sowie bei Konzepten und Ideen, die der Kunde „PERSOLUS.TV“ zur Weiterverarbeitung zur Verfügung stellt, wird vom Kunden garantiert, dass das zur Verfügung gestellte Material keine Rechte Dritter verletzt. „PERSOLUS.TV“ lehnt jegliche Haftung aus Ansprüchen Dritter durch Verletzung dieser Regel durch den Kunden ab. Falls Dritte gegenüber „PERSOLUS.TV“ Ansprüche aus der Verletzung ihrer Rechte geltend machen, hält der Kunde „PERSOLUS.TV“ voll umfänglich Schad- und klaglos.

  7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

    1. Der Kunde verpflichtet sich, den Komplettpreis für die Herstellung des Werkes lt. Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang zu überweisen. Erfolgt dies nicht aus triftigem Grund, werden Mahngebühren in Höhe von 1% der Gesamtsumme fällig. Wird die Zahlung auch danach nicht geleistet, erhöhen sich diese Gebühren pro Woche um jeweils weiter 1% auf die zu dem Zeitpunkt fällige Gesamtsumme.

    2. Wird im Konzeptionsgespräch festgelegt, dass ein erhöhter Produktionsaufwand nötig ist, wird „PERSOLUS.TV“ eine Anzahlung in Höhe von 10% der zu erwartenden Gesamtsumme einfordern. Erst nach Anzahlung erfolgen dann die Dreharbeiten.

  8. DIVERSES

    1. Der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder die Eröffnung eines Konkurs-, Nachlass- oder ähnlichen Verfahrens über das Vermögen einer Partei berechtigt die Gegenpartei zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages.

    2. Diese Vereinbarung sowie sämtliche gestützt darauf abgeschlossenen einzelnen Geschäfte unterstehen ausschließlich deutscher Gerichtsbarkeit.

    3. Gerichtsstand bzw. Erfüllungsort ist die Stadt Mainz.

    4. Vertragsänderungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich festgehalten sind, den zu ändernden Vertragspassus genau bezeichnen und von beiden Parteien rechtsgültig unterzeichnet und als solche gekennzeichnet sind.

    5. Bei einem Widerspruch zwischen diesen AGB und individuellen, das entsprechende Werk betreffende Vereinbarungen zwischen den Parteien, gehen die individuellen Vereinbarungen den AGB vor. Bei einem Widerspruch zwischen diesen AGB und anderen AGB oder sonstigen allgemeinen Vertrags- oder Lieferbedingungen etc. gehen die vorliegenden AGB den anderen Bestimmungen vor.

    6. Inkrafttreten der AGB von „PERSOLUS.TV-Videoproduktion“ Thomas Leiteritz, Sitz: Am Bodenheimer Weg 11, 55299 Nackenheim, Deutschland, am 01.10.2012

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